Was ist beim Korrosionsschutz unter Isolierungen zu beachten?
Gedämmte Metalloberflächen unterliegen anderen Korrosionsbedingungen als frei bewitterte. Denn gemäß DIN 4140 (Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen in der Industrie und in der technischen Gebäudeausrüstung - Ausführung von Wärme-/Kältedämmungen) stellt die Dämmung keinen Korrosionsschutz für Anlagenteile dar!
Im Dämmstoff kann sich länger Feuchtigkeit halten, die nicht nur eine verminderte Isolierung, sondern auch starke, nicht sichtbare, unkontrollierte Korrosion hervorrufen kann. Korrosions-veränderte Substanzen wie Chlorid und Nitrat-Ionen können sich dabei ansammeln. Und Wärmebrücken im Dämmsystem können an den korrosionsgefärdeten Objektoberflächen sehr unterschiedliche Temperaturen und somit Korrosionsvoraussetzungen schaffen.
Der Anlagenplaner entscheidet unter Beachtung der unter der Dämmung veränderten Korrosionsgefahren über die Notwendigkeit des Korrosionsschutzes am Objekt. Die Korrosionsschutzsysteme müssen dabei einen dauerhaften Schutz sicherstellen, also für die auftretenden Betriebstemperaturen geeignet, auf den Untergrund abgestimmt und mit dem Dämmsystem verträglich sein. Zu beachten sind natürlich die Stahlarten - wie unlegierte, niedrig legierte oder austenitische, nichtrostende Stähle.
Der Korrosionsschutz unter Dämmungen erfolgt nach Arbeitsblatt AGI Q 151 oder nach DIN EN ISO 12944/1-7. Hierbei wird für die Grundierung ein 2K-Epoxidharz, Polyurethan-Eisenglimmer oder Zinkstaub in einer Sollschichtdicke von 80 µ gefordert. Die Deckbeschichtung von 2K-Epoxidharz Eisenglimmer oder Polyurethan-Eisenglimmer hat ebenfalls in einer Sollschichtstärke von 80 µ zu erfolgen.
Fazit:
Dämmung und Korrosionsschutz sind zwei grundverschiedene Arbeitsbereiche, die in der Regel auch durch verschiedene Firmen ausgeführt werden. Beide Gewerke müssen jedoch aufeinander abgestimmt sein, d. h. nicht nur Dämmstoff und Korrosionsanstrich müssen verträglich sein, sondern auch die zum Dämmsystem gehörenden Komponenten wie z. B. Klebstoffe. Im Zweifelsfall sollte die Verträglichkeit immer mit dem Dämmstoffhersteller geklärt werden.
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