Untergrund für WDVS geeignet?
Die Frage einer Untergrundprüfung zur Erstellung eines WDVS ist verhältnismäßig einfach zu beantworten. Neubaugleiche Untergründe aus Mauerwerk ohne Putz nach DIN 1053 sowie Beton ohne Putz nach DIN 1045 sind geeignete Untergründe. Die Oberfläche der Wand muss selbstverständlich eben, trocken, fett- und staubfrei sein.
Findet man aber unbekannte Beschichtungen vor, wie Putze, Anstriche oder Putz mit Anstrichen, ist die Abreißfestigkeit (auch Haftzugfestigkeit genannt) gemäß DIN 18555-6 für geklebte WDVS zu ermitteln. Über diese Prüfung wird der Grad des Verbundes zwischen vorhandenem Untergrund und zu verwendendem Klebemörtel, der in der Systemzulassung benannt ist, festgestellt. Der Klebemörtel wird in einer Trockenschichtdicke von ca. 10 mm aufgetragen. Nach Trocknung von ca. 28 Tagen werden 5 Prüfflächen mit einer Bohrkrone seitlich freigeschnitten und Prüfplatten aufgeklebt. Nach Erhärten des Klebers wird ein Abziehversuch mittels Zuggerät durchgeführt, bis der Verbund zerstört wird. Es kommt zum Bruch. Gefordert wird bei einem geklebten WDVS eine Abreißfestigkeit von 0,08 N/mm2, vergleichbar der Kraft, mit der ein Gewicht von 8 Tonnen an einer m²-Fläche zieht.
Als weitere Prüfung ist die dauerhafte Verträglichkeit von vorhandenen Beschichtungen mit dem Klebemörtel durch einen baustellengerechten Versuch zu ermitteln. Diese Prüfung ist an mehreren Stellen vorzunehmen. Dazu wird eine ganze EPS-Hartschaumplatte angeklebt (Randwulst-Punkt-Methode bzw. vollflächig). Nach Aushärtung des Klebermörtels (mindestens 7 Tage) wird die Platte abgerissen. Haftet der Mörtel am Untergrund, ist er geeignet. Als alternative Prüfung wird der Klebemörtel mit einer Zahntraufel in einer Dicke von ca. 4-5 mm aufgezogen. Anschließend wird das WDVS-Armierungsgewebe eingelegt, wobei es an der Unterseite ca. 40 cm herausragen sollte. Im nächsten Arbeitsgang wird der Klebemörtel erneut aufgetragen, geglättet und mit einer Folie abgedeckt. Nach einer Wartezeit von 7 Tagen wird dann das freie Ende des Gewebes von unten nach oben abgezogen. Trennen sich beide Mörtel-Lagen ist der Untergrund geeignet. Löst sich aber der Mörtel, der Altputz oder die Altbeschichtung vom Untergrund mit ab, ist die Haftfestigkeit für die Bearbeitung unzureichend. So können auch Durchweichungserscheinungen in der Altbeschichtung oder gegebenenfalls eine nicht vorhandene Alkalibeständigkeit des Anstrichs erkannt werden. Bei unzureichendem Prüfergebnis sind geeignete Maßnahmen zu treffen, z.B. Entfernen der Altbeschichtungen oder mechanische Befestigung mit systemkonformen Dübeln.