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Stand der Technik oder allgemein anerkannte Regeln der Technik?

Bei der Frage, welche Regeln der ausführende Maler bauvertraglich zu beachten hat, gehen die Meinungen oft auseinander. Ist es der Stand der Technik, der Stand von Wissenschaft und Technik oder sind es allgemein anerkannte Regeln der Technik, DIN-Normen, Zulassungen oder Herstellerangaben?

Bauvertraglich ist der Auftragnehmer zwingend verpflichtet die allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRT) zu beachten und einzuhalten, sodass der Bauherr darauf vertrauen kann, dass die angewandte Technik bewährt ist und Produkte verwendet werden, die den technischen Regeln, Zulassungen, Normen und den Fachregeln entsprechen.
Allgemein anerkannte Regeln der Technik lassen sich folgendermaßen definieren: Sie entsprechen der Richtigkeitsüberzeugung und vorherrschenden Ansicht der technischen Fachleute und sind in der Praxis erprobt und bewährt. Kurz gesagt: allgemeine fachliche Anerkennung und praktische Bewährung.
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik werden vor allem in den Normen der VOB Teil C und den technischen Richtlinien des Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BSF-Merkblätter) beschrieben. Sie haben erhebliche Bedeutung für die Bestimmung der Soll-Eigenschaften von Sachen sowie als Haftungsmaßstab, insbesondere im Werkvertragsrecht bei Bauleistungen.
Zur Konkretisierung dieser Standards kommen ebenso technische Regelwerke in Betracht, wie z.B. DIN-Normen, EN-Normen, Technische Baubestimmungen DIBT, VDI-Richtlinien, VDE-Vorschriften oder ggf. Herstellervorschriften, die Vorgaben in Form von Wertangaben oder Verarbeitungsmethoden enthalten. Diese Regelwerke haben immer den Charakter von Empfehlungen, verbindlich werden sie nur dann, wenn in Verträgen, Gesetzen oder Verordnungen auf diese Bezug genommen und deren Anwendung festgelegt wird. Die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben im Einzelnen führt nicht zwangsläufig zur Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Der „Stand der Technik“ stellt eine aktuelle Stufe der technischen Entwicklung dar, die sich in der Praxis noch nicht langfristig bewährt hat. Der Stand der Technik ist erreicht, wenn die Wirksamkeit fortschrittlicher, vergleichbarer Verfahren nachgewiesen werden kann. Der Stand der Technik beschreibt technische Möglichkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt.

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