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„Saubere“ Gerüstbenutzung?

Häufig wird für die Ausübung von Malerarbeiten im Außenbereich ein Gerüst benötigt. Typische Leistungen, wie das Streichen, Verputzen oder Dämmen, erfordern eine derartige Konstruktion. Sie gewährleistet den Zugang zu den Flächen, zum anderen fungieren Gerüste als sichere Arbeitsplattformen. Jedoch lassen sich die genannten Tätigkeiten nicht ausführen, ohne Spritzer oder Putzreste auf Bohlen und Gestängen zu verursachen. Demzufolge ist es notwendig, mithilfe von Normen und Vorgaben des Gerüstbauers, die Regeln für die Nutzung von Arbeitsgerüsten festzulegen.

Gerüste werden, z. B. vom Bauunternehmer, einem Handwerker oder direkt vom Bauherrn geordert. Der Lieferant stellt das gewünschte Material bereit und baut die Konstruktion fachgerecht auf. Daraufhin überlässt der Gerüstbauer den auf der Baustelle tätigen Handwerkern sein Equipment. Nach Abschluss der Arbeiten darf der Fachmann dann erwarten, dass die Nutzer seine Installation so „sauber“ hinterlassen, wie es unter den üblichen Bedingungen auf einer Baustelle möglich ist. Derjenige, der ihn beauftragt hat, trägt dafür die Verantwortung.

Nun mag man darüber streiten, was in diesem Fall als die passende Definition von „sauber“ anzusehen ist. Fest steht: Die Betriebe, die auf der Baustelle tätig sind, haben ihren Abfall und die bei ihrer Arbeit entstandenen Verschmutzungen zu beseitigen. Das gilt im Übrigen ebenso für das nähere Umfeld. Beete, Zugänge und Wege sind in einen angemessenen Zustand zurückzuversetzen. In Bezug auf Gerüstarbeiten heißt es in der VOB/C ATV DIN 18451, Abschnitt 4.2.23 sinngemäß: Der Abbau und der erneute Einsatz des Gerüsts müssen ohne Reinigung möglich sein.

Zweifellos dürfen keine überzogenen Ansprüche an die Sauberkeit gestellt werden, wenn es um Baumaßnahmen geht. Auf der anderen Seite aber sollten Malerarbeiten, die zwangsläufig grobe Verunreinigungen verursachen, entsprechend vorbereitet werden. Beim Auftragen von Fassadenbeschichtungen per Spritzgerät bietet es sich an, die Gerüstelemente entsprechend abzudecken. Umso einfacher ist es hinterher, der Gerüstfirma ein ordnungsgemäß genutztes Gerüst zu hinterlassen. Mit sichtbaren Spuren von Farbe oder Putz, ja – allerdings in einem Zustand, der die nächste Nutzung nicht beeinträchtigt.

Autor

Roberto Bongiovanni

Leitung Anwendungstechnik
Tel.: +49 5731 9887-330
r.bongiovanni@zero-lack.de

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