Optische Qualität von Innenputz?
Es gibt Leistungen, die nur schwer rein objektiv zu beurteilen sind. Bei der Betrachtung des fertigen Werks wird fast jeder oder jede eine andere Auffassung haben; der Mensch sieht die Dinge halt auf seine eigene Art. Geht es um die Bewertung von Putzflächen trifft man auf den Begriff „optische Qualität“. Ist damit etwa gemeint, ob ein Resultat gefällt oder eben nicht? Keineswegs: Die technische Güte ist festzustellen und nicht das subjektive Empfinden des Betrachters. Die Qualität von Putzoberflächen ist laut DIN 18202 sowie im MERKBLATT 3 vom Bundesverband der Gipsindustrie in die Kategorien Q1 bis Q4 gefasst.
Schließlich geht es um vertraglich fixierte Arbeiten, die im Auftrag einer Person oder eines Unternehmens zu erbringen sind. Vonseiten des Malerbetriebs kommen Manpower und Material zum Einsatz, der Bauherr hat am Ende die gestellte Rechnung zu begleichen. Genau an diesem Punkt ist die Angelegenheit sehr ernst zu nehmen. Auf der anderen Seite ist die Lage nicht so einfach einzuordnen, sobald es zu Unstimmigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kommt. Nicht selten müssen das dann Gutachter klären.
Kann man sich damit auf der sicheren Seite wähnen? Die DIN 18202 definiert zwar z.B. Grenzwerte für Ebenheit und Winkligkeit, jedoch ist anzunehmen, dass diese nicht darstellen, was in der Regel an „optischer Qualität“ erwartet wird. Kunden oder hinzugezogene Sachverständige werden diesen Vorgaben kaum folgen wollen. Der Vergleich tolerierbarer Ebenheitsabweichungen macht es deutlich, denn bei erhöhten Anforderungen an die Qualität einer Oberfläche lässt die DIN 18202 einige Millimeter weniger an Abweichung zu.
Und die Verflechtungen sind noch komplexer. Ist ein Bauprojekt als gehoben eingestuft, gelten entsprechende Regeln für die Güte von Oberflächen und Beschichtungen. Darüber hinaus sind ortsbedingte Licht- und Beleuchtungsverhältnisse zu berücksichtigen. Die vorrangige Aufgabe einer Putzoberfläche ist es, einen Untergrund für Anstriche und Beschichtungen zu bilden. Diese können in matt oder glänzender Ausführung geplant sein. Der Putz an sich wird auf einer neu erstellten oder bestehenden Fläche aufgebracht.
Viele Aspekte haben Einfluss auf das Endergebnis. Jedem Maler, jeder Malerin sei deshalb geraten, vor Beginn der Arbeiten diese Zusammenhänge ausführlich zu erläutern. Denn zu den verwobenen Bewertungskriterien kommt die zumeist kritische Betrachtung der Kunden hinzu. Es werden wohlmöglich Diskussionen über kleine Schatten und Übergänge geführt. Ist es aufgrund der Bedingungen vor Ort gar nicht möglich, einen Innenputz wie gewünscht in hoher Qualität herzustellen, sollte unbedingt darauf hingewiesen werden.
Zu einer Auftragsarbeit, die für alle Beteiligten zu einem guten Abschluss kommt, gehört deshalb der intensive Austausch über mögliche Fallstricke und die Definition der Erwartungen des Bauherrn. So kann es gelingen, die kaum zu fassende „optische Qualität“ der fertigen Putzarbeit in den Griff zu bekommen. Ohne die noch einmal anders gearteten Auslegungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu bemühen, die den Begriff „übliche Qualität“ ins Spiel brächten …
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Autor
Roberto Bongiovanni
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