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Malerwerkzeuge sachgerecht reinigen?

Der Fachhandel bietet für Industrie und Handwerk zahlreiche Produkte, die es den Betrieben ermöglichen, ihre Arbeiten und begleitende Vorgänge fach- und sachgerecht auszuführen. Es gibt Ausstattungen, Werkzeuge und Anlagen, die auf die branchenspezifischen Anforderungen genau zugeschnitten sind. Unter anderem zählen sogenannte Malerwaschplätze dazu. Aber wofür werden die eigentlich benötigt, wenn Pinsel und Farbwalzen auch in der Werkstatt im Waschbecken abgespült werden könnten?

Fakt ist: Die Utensilien auf diese Weise zu reinigen, ist nicht pauschal gestattet. Denn es besteht die Gefahr, dass Lösemittel, Zusatzstoffe und Farbreste in das öffentliche Abwasser gelangen. Auch wenn die Tendenz schon länger dahin geht, mit wasserlöslichen Wandfarben und Lacken zu arbeiten, würden die Abwasseranlagen trotzdem mit allerlei chemischen Inhaltsstoffen kontaminiert werden. Das ist nicht im Sinne des Umweltschutzes und auch nicht im Sinne des Gesetzgebers.

Natürlich ist es zutreffend, dass eingetrocknete Pinsel, Farben, Lackeimer etc. unter bestimmten Bedingungen im Restmüll oder beim Recyclinghof entsorgt werden können. Eine gesonderte Regelung gilt für flüssige und lösemittelhaltige Farben, Verdünner und andere Malerprodukte. Nicht zu vergessen ist allerdings, dass das beim Reinigen der Werkzeuge entstehende Waschwasser nicht ungefiltert in den Abfluss geleitet werden darf. Wer das dennoch tut, dem drohen Sanktionen, zum Beispiel laut Strafgesetzbuch § 324 oder Wasserhaushaltsgesetz. Vergehen werden mit empfindlichen Geldbußen oder Freiheitsstrafen geahndet.

Kommen wir auf das praktische Equipment für die Betriebsausstattung zurück. Für die Malerbranche halten die Anbieter Waschsysteme in verschiedenen Ausführungen und Größen bereit. Ob als Spaltanlage aufgebaut oder mit Absetzbecken, Werkzeuge lassen sich damit einfach und sicher reinigen. Die anfangs etwas hoch erscheinende Investition wird sich auszahlen. Denn die Vorteile überwiegen: nützliche Features, effektive Reinigung, minimaler Wasserverbrauch. Der Schutz der Umwelt und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sind inklusive.

Nicht ohne Grund kann diese Thematik auch Teil einer Betriebshaftpflichtversicherung sein. Umfassen die betrieblichen Abläufe das Lagern und den Einsatz wassergefährdender Stoffe, wie Lacke, Lösungsmittel etc., muss das bei der Versicherung angegeben und in der Regel separat abgesichert werden.

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Autor

Roberto Bongiovanni

Leitung Anwendungstechnik
Tel.: +49 5731 9887-330
r.bongiovanni@zero-lack.de

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