Beschädigungen ausbessern - aber wie?
Zuerst ist die Begeisterung groß. Ein Objekt ist zu Ende gebracht. Aber dann müssen die Vorgewerke plötzlich nachsitzen und Sie als Maler haben das Nachsehen und müssen nachbessern.
In solchen Fällen oder im Zuge des Ein- und Umzugs treten mitunter Beschädigungen und Verschmutzungen an Wand- und Deckenflächen auf. Sie stehen in der Pflicht, die vertraglich vereinbarte Oberfläche wiederherzustellen. Und dann?
Machen Sie nur einen Punkt? Besser nicht.
Alle Ausbesserungen sollten flächig bis zu einem begrenzenden oder trennenden Bauteil hin ausgeführt werden. Eventuell muss sogar noch einmal zwischenbeschichtet werden, um die Saugfähigkeit zu egalisieren.
Denn rein partielles Nacharbeiten - also nachstreichen, nachrollen, nachtupfen - hat oft ein reklamatorisches Nachspiel...
Mein Tipp
Auf jeden Fall den Auftraggeber auf mögliche Risiken hinweisen und eine abgestimmte Herangehensweise neu vereinbaren. Denn ansatzfreie Ausbesserungen sind in der Regel nur eingeschränkt möglich (BFS-Merkblatt Nr.25) und Ausbessern im Spritzverfahren geht meistens garnicht!
Glanz, Struktur und/oder Farbton wieder zu treffen, ist absolut nicht einfach. Aufatmen kann, wer keine hochfüllend, bindemittelärmeren Farben verarbeitet hat, sondern dünnfilmige Beschichtungen, also hochgebundene Dispesionsfarben oder Silikonharz-Innenfarben. Aber auch diese Materialien können den allseits gefürchteten Streiflicht-Situationen, die ausgebesserte Stellen noch stärker markieren, nicht entkommen.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen jedweden professionellen Erfolg und allzeit „gute Besserung".
Autor
ZERO Anwendungstechnik
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