V wie Verunstaltung
Oder Verunstaltungsgefahr? Kann man gestalterisch alles umsetzen, was persönlich gefällt, oder muss man „Rücksichten“ nehmen? Ist Farbgestaltung Privatsache? Im Innenbereich ja, aber Fassaden tangieren die Öffentlichkeit. Wann verunstaltet ein Gebäude seine Umgebung? Welche Verantwortung tragen Maler, wenn sie Farbwünsche umsetzen?
Gemäß der NRW-Landesbauordnung sind „bauliche Anlagen ... mit ihrer Umgebung so in Einklang zu bringen, dass sie das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild nicht verunstalten oder deren beabsichtigte Gestaltung nicht stören. Auf die erhaltenswerten Eigenarten der Umgebung ist Rücksicht zu nehmen.“ Das umschreibt es nicht wirklich genau. In vielen deutschen Gemeinden und Städten regelt eine zusätzliche Gestaltungssatzung die Fassadenoptik im Stadtgebiet, vor allem in historischen Bereichen und im Stadtkern. Sie geht dabei sehr konkret auf Farben und Baustoffe ein.
Bei der Vielzahl von Farben ist die Gefahr, daneben zu liegen, groß – und vielfach Geschmackssache. Es gibt eine künstlerische Freiheit, aber wenn ein Großteil der Betrachter ein durchweg negatives bis unbehagliches Gefühl beim Ansehen beschleicht, dann ist etwas schief gelaufen! Umgekehrt will die Landesbauordnung aber auch gestalterischem Desinteresse, unästhetischem Kostendenken und reiner Bequemlichkeit entgegenwirken. Ein Gebäude im öffentlichen Raum soll sich „schön“ in seine Umgebung einfügen.
Für meine praktische Tätigkeit bedeutet das: Zuerst wird das Gebäude selbst in den Fokus gerückt - Baustil, Typ, Baustoffe, Gebäudeproportionen und -elemente. Welche Gebäudeseiten liegen in welcher Himmelrichtung? Wenn die gewählte Farbigkeit nicht mit den Nachbarfarben harmoniert oder unpassend im Straßenbild heraussticht, dann ist das der falsche Weg. Ich schaue mir die Nachbarhäuser, das Umfeld, die Vegetation an. Kundenwünsche werden erfragt.
Wohnt der Besitzer dort selbst oder ist das Objekt vermietet? Welche Materialien kommen zum Einsatz? Gibt es Einschränkungen bei der Tönbarkeit? Werden außer dem Anstrich weitere Veränderungen am Baukörper vorgenommen? Und Haltbarkeit und Funktionalität der Gestaltung müssen natürlich auch bedacht werden. Wird das fertig gestellte Objekt von Bewohnern, Nachbarn, Besuchern und Passanten positiv wahrgenommen, dann weiß ich, dass ich den „richtigen Ton getroffen“ habe!