R wie Riss(sanierung) & WDVS
Rissbildungen gehören wohl zu den am häufigsten auftretenden Schäden an verputzten Fassaden. Abgesehen von der unschönen Optik, wird mit ihnen das Eindringen von Feuchtigkeit und Schmutz begünstigt. Daher besteht hier durchaus Handlungsbedarf, der mitunter recht aufwendig sein kann.
Die Gründe für das Auftreten von Putzrissen sind je nach Gebäudezustand oder Umfeld ganz unterschiedlich. Sie können von zu schneller Trocknung, thermischen Spannungen oder anderen externen Kräfte herrühren.
Die Ursachen für gerissenen Putz lassen sich zunächst in 3 Klassifizierungen einteilen:
• putzbedingt
• putzgrundbedingt
• bauwerksbedingt (etwa dynamische Druck-, Schub- oder Zugrisse)
Im Einzelnen sind diese typischen Rissarten zu beobachten:
• Sack- und Schwindrisse
• Kerbrisse (zumeist diagonal verlaufend)
• Fugenrisse
Verteilung, Breite, Tiefe, Verschmutzungsgrad und andere Merkmale der Rissbildungen gilt es im Detail zu beurteilen, um die geeignete Sanierungsmethode festlegen zu können. Gerade Materialwechsel im Mauerwerk führen oft zu nicht beruhigbaren Beschädigungen.
Risse, die bauwerksbedingt entstehen, sind in der Regel nur schwer zu beherrschen. Zumal die Ursachen nicht immer absehbar oder gar beinflussbar sind, wenn es z. B. um Erderschütterungen oder veränderte Gewichtslasten geht. Für solche Fälle, für in Bewegung befindliche Risse, bietet sich deshalb ein Wärmedämm-Verbundsystem als Sanierungsmaßnahme an.
Ein WDVS überdeckt zum einen alle Risse. Zum anderen erfolgt durch die Dämmplatten eine Entkopplung der Beschichtung vom Putzgrund. Außerdem stellen sich folgende positive Effekte dank dieser Sanierungsmethode ein: Die Gleichmäßigkeit der Temperatur in den Bauteilen wird unterstützt, der Wärmeeintrag in die Wand wird insgesamt gleichmäßiger.
Die mit einem WDVS sanierte Gebäudehülle verfügt am Ende über eine wirksame Dämmung, ist gleichsam rissfrei und vor weiteren Schädigungen geschützt. Das sind mindestens drei überzeugende Argumente für den Einsatz eines WDVS zur Risssanierung. Generell gilt, dass die Klärung der Rissursache einer Bestimmung des richtigen Instandsetzungsverfahrens immer voraus gehen muss!
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