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Putzrisse klassifizieren

Besondere Sorgfalt bei der Ermittlung von Rissursachen und der Untergrundprüfung sind Voraussetzung für Auswahl und Anwendung des richtigen Instandsetzungsverfahrens. Putzrisse beurteilt man anhand ihres Verlaufs, ihrer Verteilung, Breite und Tiefe, ihres Versatzes parallel oder senkrecht zur Bauteiloberfläche, ihres Alters und der künftig zu erwartenden Bewegung. Die Unterteilung erfolgt in Rissgruppen: Sack-, Schrumpf-, Fett-, Kerb-, Fugen-, Deckenschub- und Schwindrisse.

Risse entstehen immer dann, wenn durch Feuchtigkeits- oder Temperatureinwirkung bzw. Einflüsse mechanischer Art die Formänderung des Bauwerks gestört wird. Man unterteilt in putzbedingte, putzgrundbedingte oder bauwerksbedingte Risse.
Putzbedingte oder ruhende Risse sind Risse, die sich nur in der eigentlichen Putzbeschichtung befinden; sowohl in der gesamten Schicht als auch nur in der Oberfläche. Putzgrundbedingte Risse, sogenannte Fugen- und Kerbrisse, gehen vom Putzträger selbst aus, sei es durch Formveränderung, Spannungen oder von Stoß- und Lagerfugen. Bauwerksbedingte Risse sind baudynamische Risse, die waagerecht und senkrecht verlaufen können und ihren Ursprung in der Setzung und Bewegung des Bauwerks haben.

Risse im Außenputz mit einer Rissbreite bis 0,1 mm bei glatter Putzstruktur und bis 0,2 mm bei Strukturputzen bis Körnung > 3 mm, stellen keinen optischen Mangel dar. Es sei denn, die Rissflanken sind verschmutzt und dadurch sichtbar, bes. wenn dadurch die technische Funktion eingeschränkt ist und ggf. der Putzträger durchfeuchtet wird oder mit einer weiteren Ausweitung des Risses zu rechnen ist. In diesem Fall müssen Risse saniert werden.
Um den richtigen Sanierungsansatz zu finden, sind Risse zu klassifizieren und es ist festzustellen, ob es sich um ruhende Risse handelt oder ob es noch Rissveränderungen nach der Sanierungsmaßnahme geben kann. Hierbei helfen Merkblätter, z.B. WTA Merkblatt 2-4 oder die BFS Merkblätter Nr. 19, „Risse in Außenputzen, Beschichtungen und Armierungen“, und Nr. 19.1. „Risse in unverputztem und verputztem Mauerwerk, in Gipskartonplatten und ähnlichen Stoffen auf Unterkonstruktionen, Ursache und Bearbeitungsmöglichkeiten“.

Die Risssanierung unterscheidet zwei Verfahren: das Verfahren der Einzelrisssanierung E1-E6 und die Flächeninstandsetzung F1-F8. Für die richtige Wahl der Instandsetzungsmaßnahmen sollte ggf. ein Berater des Beschichtungsherstellers hinzugezogen werden.

Autor

Anke Hamberger

Leitung Produktzulassung
Tel.: +49 5731 9887-350
a.hamberger@zero-lack.de

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