Licht und Schatten
Der Albtraum jedes Malers: Die Arbeiten am Gebäude sind fertig, das Gerüst wird abgebaut und zum Vorschein auf der Fassade kommt nicht die neue, makellose Wandfläche, sondern die Silhouette des nicht mehr vorhandenen Gerüsts!
Bei Fassadenarbeiten sind neben der richtigen Materialauswahl die Umgebungsbedingungen entscheidend: Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Wind und Sonneneinstrahlung. Der Temperaturbereich für eine optimale Verarbeitung von Fassadenprodukten liegt zwischen 5 und 30 °C für Material, Untergrund und Umgebung (je nach Produkt und Hersteller sind auch abweichende Werte möglich).
Zu hohe Temperaturen, direkte Sonneneinstrahlung und/oder Wind und Zugluft können zu einem zu schnellen Wasserentzug in der Beschichtung führen. Die Folgen sind eine schlechtere Verarbeitung, Festigkeitsverluste, Haftungsprobleme oder auch optische Auffälligkeiten, wie beispielsweise das Gerüst als unerwünschtes „Wandbild“.
Je nach Beschichtungsmaterial und Sonneneinwirkung zeichnet sich ein Schattenwurf, etwa von Gerüstbauteilen, in allen Einzelheiten heller oder dunkler im Vergleich zu der übrigen Wandfläche ab. Verantwortlich ist die unterschiedliche Trocknungsdauer der Beschichtung. Durch die erheblichen Temperaturunterschiede trocknen Flächen, die direkt von der Sonne beschienenen werden, sehr viel schneller als Flächen, die durch Gegenstände beschattet werden. Die Bestandteile der Beschichtung, wie Bindemittel, Pigmente und Füllstoffe, haben so unterschiedlich viel Zeit, sich zu verbinden und auszurichten. So entstandene Farbdifferenzen sind leider nicht reparabel!
Das BFS-Merkblatt 9 beschreibt witterungsbedingt notwendige Schutzmaßnahmen während der Fassadenarbeiten. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer laut VOB/B §4 Abs. 5 verpflichtet, seine bereits ausgeführte Leistung gegen Beschädigung zu schützen. Bei Arbeiten im Außenbereich müssen also die vorherrschenden Bedingungen beachtet werden und wenn notwendig, sind Schutzmaßnahmen gegen ungünstige Umgebungsbedingungen zum Zeitpunkt der Ausführung einzuplanen und ggf. auch vertraglich zu vereinbaren. So hätte in unserem Beispiel eine Beschattung der Fläche während des Anstrichs, z. B. durch ein Gerüstnetz, die unschönen Abzeichnungen vermieden …