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K wie Kennzeichnungsfarben

Sie begegnen uns überall und haben eine bestimmte Bedeutung: Kennzeichnungsfarben. Die Farbe Rot ist uns zumeist eine Warnung. Grün bedeutet keine Gefahr. Vor Gelb in Kombination mit Schwarz sollte man sich in Acht nehmen. Laut DIN 5381 sind „Kennfarben“ auch bei schwachem Licht gut voneinander zu unterscheiden.

Diese bewusst ausgewählten Sicherheitsfarben beruhen auf dem bekannten RAL Classic System. In Industrie, Handwerk und Architektur werden daraus bestimmte Farbtöne für ein und denselben Zweck verwendet. Auf diese Weise sollen Verwechslungen bei der Markierung von Gefahrenstellen vermieden werden.

Die Farbkennzeichnung für Rohrleitungen ist in der DIN 2403 festgelegt. Jeder Durchflussstoff-Gruppe ist eine RAL-Farbe zugeordnet. Weiter ist die Durchflussrichtung mit einem Pfeil zu kennzeichnen. Es ist nicht zwingend vorgeschrieben, die Leitungen komplett zu markieren. Allerdings sollen in einem Abstand von höchstens 10 m sowie an wichtigen und gefahrenträchtigen Punkten Kennzeichnungen angebracht sein. Beispiele hierfür sind Armaturen, Verteiler- oder Zentralstellen.

Bei Leitungen für verschiedene Durchflussstoffe, die direkt nebeneinanderliegen, sollte ebenfalls eine häufigere Kennung vorgenommen werden. Handelt es sich gar um Gefahrstoffe oder radioaktive Stoffe, sind zusätzliche Symbole und Warnungen gefordert.

In der Farbtabelle der Norm sind u. a. folgende Zuordnungen, z. T. mit Zusatzfarbe, festgelegt:
o    Brennbare Gase: RAL 1003 (Signalgelb) + RAL 3001 (Signalrot)
o    Brennbare Flüssigkeiten: RAL 8002 (Signalbraun) + RAL 3001 (Signalrot)
o    Säuren: RAL 2010 (Signalorange)
o    Laugen: RAL 4008 (Signalviolett)
Medien wie Wasser und Luft, sind mit den Farben Signalgrün und Signalgrau zu kennzeichnen. Der Farbton Signalblau ist dem Sauerstoff vorbehalten.

Die RAL-Farben finden sich ebenso in der DIN EN ISO 7010  „Sicherheitszeichen“, die Rettungs-, Gebots-, Warn- und Brandschutzzeichen definiert. Signalrot wird für Verbots- und Brandschutzzeichen verwendet. Warnschilder sind in Signalgelb angelegt, Gebotsschilder in Signalblau und Rettungs- oder Hinweiszeichen in Signalgrün.

Alle Symbole und Farben für diese Einsatzbereiche sind international abgestimmt. Auch gelten sie bei der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten (ASR A1.3).

Autor

Anja Sieker

Farbentwürfe
Tel.: +49 5731 9887-660
farbstudio@zero-lack.de

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