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Achtsamkeit bei der Produktauswahl

Die Gesundheit des Menschen und der Schutz der Umwelt sind Themen, die uns alle betreffen - auch den Bausektor. Eine besondere Bedeutung kommt dabei den Produkten für den Innenausbau zu: Menschen verbringen den überwiegenden Teil ihres Lebens in Innenräumen, in ihren Wohnungen, an Lern- und Arbeitsplätzen; die Qualität der Innenraumluft ist daher enorm wichtig.

Geregelt wird der Anspruch auf Gesundheit u.a. im Bauordnungsrecht (den Landesbauordnungen, LBO), in der Musterbauordnung (MBO) sowie der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB): „Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden“!

Wie Schadstoffe in der Innenraumluft von öffentlichen und privaten Gebäuden zu bewerten sind, legt in Deutschland der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) in seinen Richt- und Leitwerten fest. Der AIR setzt die Anforderungen der WHO (Weltgesundheitsorganisation) auf nationaler Ebene um. Er ist angesiedelt beim Umweltbundesamt.
Für eine gesundheitliche Betrachtung der Innenraumluftqualität wird die Konzentration der in ihr enthaltenen Schadstoffe bewertet. Zu diesen zählen neben dem sehr bekannten Formaldehyd zum Beispiel auch Styrol, Toluol, Benzol oder Stickstoffdioxid. Praktische Erfahrungen werden zur Bewertung von Schadstoffen ebenfalls einbezogen, etwa bei der Festlegung der Werte für Kohlenmonoxid oder Feinstaub. Sowohl für krebserzeugende Stoffe als auch für organische Verbindungen gibt es eigene Leitwerte.

Wie werden z. B. organische Verbindungen bewertet?
Da es sehr viele flüchtige organische Verbindungen (VOC) gibt, erfolgt die Bewertung nicht einzeln, sondern als Gesamtwertung, als TVOC-Wert. Anhand der Leitwerte des AIR für TVOC kann nun eine Aussage zum Risiko der gefundenen Stoffe in der Raumluft getroffen werden, von < 0,30 mg TVOC/m³ „hygienisch unbedenklich“ (Stufe 1) bis > 10 mg TVOC/m³ „hygienisch inakzeptabel“ (Stufe 5). Die Bewertung sehr flüchtiger organischer Verbindungen (VVOC), wie Formaldehyd, und schwer flüchtiger organischer Verbindungen (SVOC), wie Phtalate als Weichmacher, erfolgt dagegen als Einzelstoff.

Wie erhält man Informationen über eventuell vorhandene Schadstoffe in den Bauprodukten? Am einfachsten und schnellsten kann ein Material über vorhandene Prüfsiegel und/oder Zertifikate qualifiziert werden, die die Sicherheit und gesundheitliche Unbedenklichkeit des geprüften Produkts bestätigen. Zu den bekanntesten zählen in Deutschland der Blaue Engel, das Prüfzeichen des Eco-Instituts, der EMICODE, die Prüfzeichen des TÜV oder das Zertifikat Natureplus, Eine vorliegende Bewertung nach dem AgBB-Schema ermöglicht ebenfalls eine sichere und objektive Produktbewertung bezogen auf die VOC-Emissionen. Hinter diesem Dokument steht der Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten, ein fachliches Gremium des Bundes und der Länder, welches ebenfalls seinen Sitz im Umweltbundesamt hat.

Der AgBB erarbeitet die „Anforderungen an die Innenraumluftqualität in Gebäuden: Gesundheitliche Bewertung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen aus Bauprodukten“. Sind solche Nachweise nicht vorhanden, hilft die direkte Anfrage beim Hersteller. Weitere Informationen auf www.umweltbundesamt.de

Autor

Anke Hamberger

Leitung Produktzulassung
Tel.: +49 5731 9887-350
a.hamberger@zero-lack.de

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